Energiesparen wird von der Regierung gefördert!
Seit 2016 gibt es mehrere Förderprogramme für den verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Unsere Systeme entsprechen den geltenden Vorschriften und in vielen Fällen ist eine staatliche Förderung möglich.
Energieinvestitionszulage (EIA)
Sie sind Unternehmer und investieren in Energiespartechniken oder nachhaltige Energie? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Energy Investment Allowance (EIA) in Anspruch nehmen. Ihre Investition bietet einen doppelten Vorteil: Ihre Energiekosten sinken und Sie zahlen weniger Einkommens- oder Körperschaftsteuer.
Mit der UVP können Sie zusätzlich 54,5% der Investitionskosten vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Der direkte finanzielle Nutzen hängt vom Steuersatz ab; sie beträgt durchschnittlich 13,5% der genehmigten Investitionskosten. Sie können die UVP zusätzlich zum „normalen“ Investitionsabzug beantragen.
Reheat hat einen eigenen Code der niederländischen Enterprise Agency (RVO) für AgriHeat und FlexHeat (220115) als Zertifizierung. Dies gilt nur für ReHeat-Installationen.
Lesen Sie mehr auf der Website des Rijksdienstes
Kleininvestitionsabzug (KIA)
Wenn Sie in einem Geschäftsjahr in Betriebsvermögen investieren, können Sie sich für den Kleinanlagenabzug (KIA) qualifizieren. Das Betriebsvermögen, in das Sie investieren, muss dann für den Investitionsabzug in Frage kommen. Die Höhe des Minderinvestitionsabzugs richtet sich nach dem im Geschäftsjahr investierten Betrag.
Lesen Sie mehr auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung
Investitionszuschuss Erneuerbare Energien (ISDE)
Mit dem Sustainable Energy Investment Grant (ISDE) können Sie einen Zuschuss für den Kauf von Solarkesseln, Wärmepumpen, Biomassekesseln und Pelletöfen erhalten. Das Programm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an gewerbliche Nutzer.
Lesen Sie mehr auf der Website des Rijksdienstes ISDE-Antragsverfahren RVO-Geräteliste
Energiesparende und nachhaltige Energiesportanlagen (EDS)
Das Förderprogramm Energiespar- und Erneuerbare-Energien-Sportunterkünfte (EDS) richtet sich an Sportvereine und Sportstiftungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten bestehen aus den Kosten für den Kauf einer Anlage oder Ausrüstung; Arbeitskosten sind nicht förderfähig. Der Fördersatz beträgt für Sportvereine 30 % und für Sportstiftungen 15 %. Der Unterschied im Subventionsprozentsatz ist darauf zurückzuführen, dass die Mehrwertsteuerpflicht berücksichtigt wurde. Pro Antragsteller und Jahr können maximal 125.000 € Zuschuss beantragt werden. Förderanträge, bei denen die förderfähigen Kosten weniger als 3.000 € betragen, sind nicht förderfähig.





